Auf dem Weg zur Inklusion am Comenius- Gymnasium in Datteln
Am Montag, dem 12. und am Dienstag, dem 13. September konnte man in der WAZ nachlesen, dass Frau Gisela Schmidt aus Wuppertal eine versprochene Wohnung nicht bekam, weil ihr Enkelsohn autistisch ist.
Ich möchte aus diesem längeren Artikel der WAZ eine kurze Passage zitieren, die ein Schlaglicht auf die augenblickliche Diskussion über Inklusion wirft.
„ In NRW gilt eine Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, es gibt ein bundesweit gültiges Behindertengleichstellungsgesetz, seit März 2009 gilt auch in Deutschland die UN- Behindertenrechtskonvention. Gemeinsames Ziel der Regierungen: Behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sie einzubeziehen statt auszugrenzen.
Es hat zuletzt viele Bemühungen für die Belange behinderter Menschen gegeben“, räumt SoVD- Sprecherin Gehms ein. Der Fall in Wuppertal zeige aber:“ In der Praxis liegt noch immer vieles im Argen. Es gibt für Behinderte im Alltag noch viele Barrieren- auch in den Köpfen.“ „
(WAZ , Dienstag, 13. Sept. 2011)
Um diese Barrieren zu verringern, sind zur Zeit Schüler unserer Oberstufe mit jungen Menschen der Lebenshilfe, die geistig behindert sind auf einer gemeinsamen Studienfahrt.
Und damit wären wir beim Thema:
Auf dem Weg zur Inklusion am Comenius- Gymnasium in Datteln
Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben sich zur völligen schulischen Integration Behinderter („Inklusion“ benannt) bekannt und zwar basierend auf der UN- Behindertenrechtskonvention UN-BRK vom Dezember 2008. Das bedeutet, dass Eltern in Zukunft das Recht haben, zu bestimmen, dass ihr Kind nicht in einer Sonderschule, sondern in der Regelschule beschult wird.
Die Bundesregierung war von der UN gedrängt worden, diese Entscheidung zu treffen, da die bestehende Aufsplitterung der Kinder mit Handicap auf die verschiedenen Sonderschulen den Menschenrechten widerspricht. Da sich die Bundesregierung nicht länger dem Vorwurf aussetzen wollte, sich massiv menschenrechtswidrig zu verhalten, ist die Entscheidung bereits 2008 gefallen, möglichst umgehend eine inklusive Erziehung in der Schule vorzubereiten.
In unserem Land NRW haben sich CDU, SPD und die Grünen einmütig zur inklusiven Erziehung bekannt. Herr Kobe und Herr Decker haben bei der Bezirksregierung in Münster erklärt, dass sie die Inklusion in Datteln unterstützen würden.
Als Schulleiter des Comenius-Gymnasiums bin ich davon überzeugt, dass die Inklusionsbemühungen der Landesregierung der richtige Weg zu mehr Menschlichkeit in unserer Gesellschaft sind und dass wir behinderte Menschen, gleich welcher Art, in unsere Lebensmitte nehmen müssen. Allein in NRW leben 2, 5 Millionen Menschen, die von diesen Entscheidungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass alle Kinder mit Behinderungen das Recht haben, „innerhalb eines allgemeinen, inklusiven, kostenlosen, wohnortnahen und auf Diversität setzenden Bildungssystems aufzuwachsen und dabei die notwendige Unterstützung zu erfahren.“
(S. 9 Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen, Kl. Klemm.)
„Staaten wie die USA, Neuseeland, Kanada oder Australien setzen schon seid Jahrzehnten auf die weitgehende Inklusion der Bildung von Kindern mit Behinderungen ( für die USA vgl. Powell 2011). Seit den 1970er Jahren verzichten zunehmend auch zahlreiche europäische Staaten auf gesonderte Schulen und unterrichten Kinder mit Behinderungen bzw. mit besonderem Förderbedarf innerhalb der Regelschulen. In 17 von 30 europäischen Ländern liegt der Inklusionsanteil 2008 schon über 75 %: in Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Italien, Litauen, Malta, Norwegen, Portugel, Slowenien, Spanien, Schweden, UK-Schottland, UK-Wales, Ungarn, Zypern. Unter 20% liegt er 2008 in Belgien, Deutschland und Lettland. In Europa setzt nur Belgien noch stärker auf Sonderung behinderter Kinder in eigenen Schulen.“
(S. 10, Kl. Klemm)
In Deutschland muss die Entstehung des Sonderschulwesens geschichtlich erklärt werden:
„Historisch hat Deutschland den Weg genommen vom völligen Ausschluss von Kindern mit ( bestimmten) Behinderungen aus dem öffentlichen Bildungssystem über die frühe Einrichtung von Anstalten und ersten Schulen ( etwa für blinde, gehörlose, oder „verkrüppelte“ Heranwachsende im 19. Jahrhundert), über die ersten Hilfsschulklassen um 1900 bis hin zu einem ausgebauten Sonderschulsystem in der Weimarer Republik ( vgl. Möckel 1988). Es folgte bei Beibehaltung dieser Struktur der Missbrauch des Sonderschul-und Anstaltsystems im Nationalsozialismus durch Zwangssterilisation von Hilfsschülern und massenhaftem Mord an Menschen mit geistiger Behinderung ( vgl. Müller-Hill 1984, Rudnick 1990).“
(S. 12. Kl. Klemm)
Nun gibt es natürlich das Argument, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder am Besten in einem integrativen Schulsystem unterrichtet werden. Obwohl festgestellt worden ist, dass behinderte Kinder besser in Gesamtschulen als in Hauptschulen unterrichtet werden können, so gilt für unsere Landesregierung...Inklusion gilt für alle Schulformen.
Dies wird im Gutachten, auf welches ich noch eingehen werde, auch ausdrücklich für das Gymnasium festgestellt. Das Gymnasium muss sich der Forderung nach inklusiver Erziehung stellen und die Unterrichtsbedingungen konkret ausformen.
Im Juni 2011 sind die Empfehlungen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen erschienen. Diese Empfehlungen sind von den Erziehungswissenschaftlern Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz verfasst. Wer sich über Details dieses Gutachtens informieren möchte, kann das Gutachten im Internet herunterladen.
In der Schweiz, in Holland, in Italien, in Spanien ist die inklusive Erziehung bereits eingeführt. Dies habe ich selbst an unseren Partnerschulen in Sizilien und Spanien im Rahmen eines Comenius-Projekts feststellen können.
Das bedeutet dort, dass Kinder mit allen Formen von Handicaps in den normalen Schulen unterrichtet werden.
Das erscheint vielen Eltern, Lehrern und Politikern im Augenblick in Deutschland noch sehr schwierig zu sein.
Die Praxis im benachbarten Ausland zeigt jedoch, dass dies bereits über Jahre verwirklicht wird.
Wir haben deshalb so große Schwierigkeiten, die Umsetzung der Inklusion zu betreiben, da das Sonderschulwesen in Deutschland als eine Möglichkeit betrachtet wird, die Kinder ihren Behinderungen entsprechend optimal im Kreis ähnlich Behinderter von Spezialisten zu fördern.
Die Inklusion geht aber davon aus, dass Menschen an Ihrem Heimatort in Ihrer gewohnten Umgebung mit nichtbehinderten Menschen besser lernen können, wenn die Schule so umgestaltet wird, dass sie auch den behinderten Menschen gerecht wird. Die Spezialisten und Sonderschullehrer gehören nach diesen neuen Vorstellungen in das Regelsystem.
Das bedeutet natürlich, dass unsere bestehenden Schulen so ausgerüstet werden müssen, ( räumlich, sächlich und personell), dass eine Förderung der Menschen mit Handicap auch tatsächlich stattfinden kann. Sollte man Inklusion als eine billige Variante von gemeinsamen Unterricht verstehen, müssen alle Inklusionsbemühungen scheitern.
Die Verwirklichung der Rechte aller Menschen mit oder ohne Behinderung ist keine leichte Aufgabe. Alle am Prozess Beteiligten brauchen für diese Aufgabe Geduld, Einsatzbereitschaft und Frustrationstoleranz. Es ist falsch davon auszugehen, dass die Inklusion schnell, problemlos und konfliktfrei umgesetzt werden kann.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kosten, die in das Förderschulsystem gesteckt werden ausreichen, um die Umstrukturierung zu erreichen.
Das Beispiel der Schweiz zeigt jedoch, dass sich die Kosten für eine gute Inklusionspädagogik auf das Doppelte belaufen (zumindest in der Übergangsphase vom separierenden zum integrierenden Modell).
Eins muss klar sein. Inklusion darf kein Sparmodell sein, wenn die Förderung von behinderten Menschen an Qualität nicht verlieren soll.
Wissenschaftliche Forschungen zeigen, dass es keine Benachteiligung Nichtbehinderter ist mit behinderten Menschen zusammen unterrichtet zu werden, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Dazu gehören die räumlichen Voraussetzungen (ein zweiter Raum für eine Klasse muss zur Verfügung stehen), ein zweiter Lehrer und eventuell ein Integrationshelfer) zusätzlich in der Klasse zur Verfügung stehen und die Schülerzahl von 25 pro Klasse sollte nicht überschritten werden.
Auch stehen den Regelschulen zur Zeit nicht die Lernmaterialien zur Verfügung, die für speziellen Förderbedarf notwendig sind. Das kann von ganz einfachen Lernmaterialien, bis zu speziellen Computerprogrammen, Hörhilfen, einer Braille-Schreibmaschine bis zu einem Aufzugsystem und Pflegeräumen gehen.
Das Grundprinzip inklusiver Erziehung ist, dass die Schule sich den Schülern anpassen muss und das Land, die Kommune und die Schule die Voraussetzungen schaffen muss, damit eine möglichst optimale Unterstützung aller Schüler möglich ist.
Im letzten Jahr haben bereits 26 Schulen in der Umgebung angefangen, behinderte Kinder aufzunehmen Wir gehören mit zu den ersten Schulen, die an der Umsetzung des Inklusionsprogramms beteiligt sind. Ich will nicht die Skepsis vieler Kollegen und Kolleginnen verhehlen, die Bedenken gegen die Pläne der Landesregierung haben. Integration bedeutet für jeden einzelnen Lehrer individualisierenden Unterricht mit entsprechender Vorbereitung und die Bereitschaft behinderte Menschen herzlich anzunehmen. Wir werden viele Hindernisse zu überwinden haben, bevor Inklusion in unserer Gesellschaft verankert ist.
Aber wir haben bereits vor 10 Jahren an unserer Schule mit der Lebenshilfe kooperiert, haben gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt und Fahrten unternommen, aber Inklusionsaktivitäten waren immer etwas Besonderes und nicht das Normale.
Das soll sich ändern, wenn behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden.
In Integrationsklassen sollen maximal fünf Kinder mit einem Handicap mitunterrichtet werden.
Wie oben bereits erwähnt von zwei Lehrern, und wenn notwendig von ein oder zwei Integrationshelfern.
Dazu ist es notwendig, dass die unterrichtenden Lehrer die Bereitschaft mitbringen, jedes Kind individuell zu fördern.
Dabei ist die Einstellung und die Bereitschaft der unterrichtenden Lehrer die Grundvoraussetzung für die Annahme und Förderung der Schüler.
Im folgenden Jahr werden unsere Kollegen und Kolleginnen Möglichkeiten erhalten, sich so fortzubilden, dass Sie angemessen gemeinsam mit dem Sonderschullehrer den Unterricht gestalten können.
Kinder mit einer geistigen Behinderung werden am Gymnasium zieldifferent unterrichtet. Das bedeutet, dass sie nicht die gleichen Unterrichtsziele wie die Gymnasiasten erreichen müssen. Sie werden aber in unserer Mitte zu Gymnasiasten mit anderen Zielen. Sie lernen gemeinsam mit uns zu leben und zu arbeiten. Der soziale und emotionale Gewinn aus einer solchen Lernsituation ist enorm für alle Beteiligten.
Bereits im letzten Schuljahr waren wir mit dem ganzen Lehrerkollegium zu einer ganztätigen Konferenz an unserer Partnerschule in Oberwiese. Kollegen und Kolleginnen beider Schulen haben jeweils in dem anderen System hospitiert. Ein gemeinsames Zirkusprojekt mit der Kooperation von 60 behinderten und 60 nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen ist durchgeführt worden. Die Vorstellung ist dann vor allen Schülern der Schule Oberwiese erfolgt.
Weitere kleine und größere Kooperationen während des nächsten Schuljahres sind geplant. Als Nächstes soll eine gemeinsam geplanter und durchgeführter Gottesdienst in St. Joseph stattfinden. Frau Awadalla und Frau Schäfer werden gleich sicher noch andere Konkretisierungen benennen können.
Eine integrative Fachkonferenz, in der Lehrer beider Schule mitarbeiten, findet regelmäßig statt. Dort erfolgt die Planung und Vorbereitung des folgenden Schuljahres in besonderer Weise.
Außerdem bereiten wir gerade einen Antrag an die „Aktion Mensch“ vor, um finanzielle Unterstützung für ein Integrationsprojekt am Ende des Schuljahres zu erhalten.
Ralf Rieder



