Schulordnung Dépendance

Im Sinne unseres Namensgebers Jan Amos Comenius ist unser Gymnasium ein Ort des Lernens und des friedlichen und höflichen Miteinanders. Nur in einer angst- und gewaltfreien Atmosphäre, in der man sich gegenseitig respektiert, können sich alle am Schulgeschehen Beteiligten wohl und sicher fühlen.

In unserer Schule soll es gerecht und fair zugehen, so dass ein gemeinsames Lernen und eine positive Entwicklung eines jeden möglich sind.

Wir wünschen uns daher, dass jeder sich so verhält, dass er sich und andere nicht gefährdet und zudem bereit ist jederzeit Hilfe zu leisten, wenn es die Situation erforderlich macht.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind gemeinsam für den Unterricht verantwortlich und tragen durch ihr aktives Tun und gegenseitige Rücksichtnahme zum Gelingen bei.

Folgende Grundsätze und Maßnahmen sowie Rechte und Pflichten helfen dabei, die oben genannten Bedingungen zu gewährleisten.

 

§ 1 Schulgebäude

 

Das Schulgebäude wird spätestens um 7.15 Uhr geöffnet.

Zur Sporthalle begeben sich die Schülerinnen und Schüler erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.Der Schulleiter und – in seiner Vertretung – jede Lehrerin und jeder Lehrer sowie der Hausmeister und die Sekretärinnen üben auf dem Schulgelände und im Schulgebäude das Hausrecht aus. Während der Unterrichtszeit und der Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 das Schulgelände nicht verlassen (Ausnahme: der Weg zur Sporthalle und zurück). In dieser Zeit halten sich alle Schülerinnen und Schüler entweder im Schulgebäude oder auf dem Schulhof auf. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung dieser Verbote kein Versicherungsschutz besteht.

Das Spielen mit Bällen und das Rennen/Laufen o. ä. ist im gesamten Schulgebäude untersagt.

 

§ 2 Klassen- und Fachräume

 

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gestalten gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern ihren Klassenraum.

Für jede Klasse der Jahrgangsstufen 5 bis 9 übernimmt ein von Klassenlehrerin oder Klassenlehrer eingesetztes Team den Ordnungs- und Tafeldienst. Die Namen der jeweils Verantwortlichen werden ins Klassenbuch geschrieben.

Jeder Klassenleiter benennt zwei Schülerinnen bzw. Schüler, die für die Computer bzw. die Whiteboards alleinver-antwortlich sind. Die Namen werden im Klassenbuch unter der Rubrik Aufgaben festgehalten.

Jede Fachlehrerin und jeder Fachlehrer trägt mit Schülerinnen und Schülern Sorge, dass der Klassenraum in einem aufgeräumten und ordentlichen Zustand verlassen wird. Die Stühle müssen zur Arbeitserleichterung des Pflegepersonals nach der letzten Stunde des Unterrichts am Vormittag hochgestellt werden(→ s. Raumbelegungspläne). Die Klassen-räume sind von der jeweiligen Fachlehrerin bzw. von dem jeweiligen Fachlehrer nach der letzten Stunde abzuschließen.

Die Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die Beamer für die sogenannten Whiteboards nach dem Unterricht abgeschaltet werden. Ebenfalls sorgen alle Lehrerinnen und Lehrer für ihre Abmeldung auf den jeweiligen Computern, um Missbrauch zu verhindern. Es ist dafür zu sorgen, dass alle Geräte abgeschaltet werden.

Die Technik der Fachräume darf nur nach Anweisung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer genutzt werden.

 

§ 3 Pausen

 

Der Pausenhof erstreckt sich vom vorderen auf den hinteren Schulhof und wird durch die Markierungsstangen auf der einen Seite begrenzt. Bei nassem Wetter dürfen die Rasen- und Rindenmulchflächen nicht benutzt werden. Bei nassem Untergrund darf auch auf dem Schulhof kein Ball gespielt werden. Ob eine Pause als Regenpause gilt, wird per Klingelsignal bekanntgegeben (3-maliges Läuten). Während der Regenpausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen.

In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 das Schulgebäude. (Der Fachlehrer verlässt den Klassenraum als letzter). Die Klassenräume werden zum Beginn der großen Pausen abgeschlossen. Die Aufsicht im Gebäude schließt die Klassen vor dem Ende der Pause wieder auf.

Mit dem ersten Klingeln gehen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich in die Unterrichtsräume.

Die Schülerinnen und Schüler bleiben in den Fünf-Minuten-Pausen in der Regel im Klassenraum. Die Fünf-Minuten-Pausen dienen bei Bedarf zum Raumwechsel und Toilettengang.

Der Wechsel in den großen Pausen zur Sporthalle erfolgt 10 Minuten vor dem Beginn der Unterrichtsstunde. Beim Wechsel nach dem Sportunterricht zur Josefschule bleiben die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sporttaschen während der großen Pausen auf dem Schulhof. Der Weg zum Sportunterricht erfolgt unter Benutzung der Ampelanlagen.

In der zweiten großen Pause kann durch die beiden Eingangstüren, die in unmittelbarer Nähe zur Mensa liegen, das Schulgebäude betreten werden, um bei der Mensa Essen zu kaufen. Das Schulgebäude muss danach sofort wieder verlassen werden.

 

Die Türen der einzelnen Unterrichtsräume bleiben bis zum Eintreffen der Fachkolleginnen bzw. Fachkollegen geöffnet. Die Aufsicht erfolgt durch die Lehrkraft der Nachbarklassen. Bleibt eine Klasse nach Unterrichtsbeginn länger als zehn Minuten ohne Lehrerin bzw. Lehrer, so meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.

Lehrerinnen und Lehrer sind in besonderen Fällen am Ende der großen Pausen im Sekretariat der Josefschule zu sprechen. Anfragen für Lehrer-Schüler-Gespräche müssen den ein- und ausgehenden Lehrerinnen und Lehrern an den Durchgangstüren gestellt werden. Bei schwerwiegenden Problemen und/oder wichtigen Vorkommnissen sind alle Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich jederzeit zu sprechen.

 

§ 4 Elektronische Geräte

 

Die Nutzung von Mobiltelefonen und mp3-abspielfähigen Geräten etc. durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulgelände, außer zu Unterrichtszwecken, untersagt. Notfälle sind über das Sekretariat zu melden.

Die Geräte müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und samt Zubehör, insbesondere Kopf- oder Ohrhörer, in der Schultasche aufbewahrt werden.

Bild- und Tonaufnahmen von Personen oder Personengruppen sind außer zu Unterrichtszwecken generell verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Geräte kurzzeitig einbehalten und können nach Unterrichtsschluss desselben Tages im Sekretariat abgeholt werden (S. § 53,2 SchulG), zusätzlich wird das Fehlverhalten in der Schülerakte notiert. Auch das Fotografieren und Filmen auf Fahrten und Exkursionen bedarf einer Genehmigung durch die Fahrtleitung.

Das Mitführen jeglicher Geräte mit Internetnutzung ist insbesondere während der Klassenarbeiten streng verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Arbeit mit ungenügend bewertet werden. (S. § 52 SchulG, §§ 10(6), 13(6) und 24 APO GOSt, § 6(7) APO SI)

 

§ 5 Allgemeine Pflichten

 

5.1    Im Krankheitsfall müssen Schülerinnen und Schüler durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.

5.2    Alle Schülerinnen und Schüler sind dazu aufgerufen, die Einrichtung und das Eigentum der Schule ebenso pfleglich zu behandeln wie das Eigentum und die Ausrüstung ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Eventuelle Schäden müssen sofort einer Lehrerin bzw. einem Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden. Auf dem Schulhof und in allen Räumen, auch den Toiletten, ist auf Sauberkeit zu achten. Eventuell verbliebener Unrat ist auf Geheiß des Aufsicht führenden Lehrpersonals zu beseitigen. Schuldhafte Verunreinigungen oder Beschädigungen von Wänden, Tischen, Stühlen u. a. können außer der Verpflichtung zu Beseitigung oder Schadenersatz auch erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen als Konsequenz haben.

5.3    Das Werfen mit Schnee und Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

5.4    Für den Sport- bzw. Schwimmunterricht warten alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen auf Fachlehrerin oder Fachlehrer vor der Turnhalle bzw. bei Regen und Kälte (0 Grad und weniger) im Aufenthaltsraum des Schwimmbades.

5.5    Fahrräder werden an den dafür eingerichteten Stellplätzen abgestellt und abgeschlossen. Die Schule übernimmt weder für verschlossene noch für unverschlossene Fahrräder eine Haftpflicht. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist verboten.

5.6    Höhere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen nicht zur Schule mitgebracht werden, insbesondere nicht an Tagen mit Sport- oder Schwimmunterricht. Exkursionsbeiträge sind nach Möglichkeit zu überweisen.

5.7    Diebstähle müssen sofort gemeldet werden.

5.8    Fundsachen sind dem Lehrpersonal, dem Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

5.9    Unfälle und Verletzungen sollten umgehend gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

5.10 Fluchtwege sind von Taschen und Gegenständen freizuhalten. Die Benutzung der Fluchttreppen und –türen außerhalb von Notfallsituationen ist nicht gestattet.

5.11 Das Rauchen sowie der Konsum und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken und sämtlichen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

5.12 Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist verboten.

5.13 Der Handel mit Waren, Geldsammlungen, Verteilung und Verbreitung von werbenden Schriften, Flugschriften etc. auf dem Schulgrundstück sind nicht gestattet. Der Schulleiter entscheidet über Ausnahmen.

5.14 Die Tür zum Verwaltungstrakt ist ab 12.15 Uhr abzuschließen.

 

§ 6 Verstöße gegen die Hausordnung

 

Verstöße gegen die Hausordnung können sowohl erzieherische Maßnahmen als auch Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

 

§ 7 Inkrafttreten 

 

Diese Hausordnung gilt ab dem 28.02.2013. Der Schulträger ist über den Inhalt unterrichtet.                                                                                                                                                                                                                                                         Stand: 27.02.2013

Kontakte:

Comenius-Gymnasium Datteln
Südring 150
45711 Datteln

Tel.: 02363 3747-0
Fax: 02363 3747-22

 

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Dépendance Erprobungsstufe

Hagemer Kirchweg 5
45711 Datteln

Tel.: 02363 359628
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