- Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch die mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den für sie höchstmöglichen Schulabschluss erreichen.
- Einige der zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler arbeiten zum Teil in einigen Fächern auf Hauptschulniveau. Leistungen der Schülerinnen und Schüler im
Bildungsgang der Hauptschule müssen gemäß §35 Absatz 3 (Bildungsgang der Klasse 10, der zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss führt) auf jeden Fall in allen Fächern
mit Noten versehen werden. Zur Vorbereitung des Abschlusses und zur Aufnahme in den Bildungsgang werden somit ab Klasse 7, spätestens ab Klasse 9, den in Frage kommenden Schülerinnen und Schülern
Noten gegeben. Dies setzt natürlich voraus, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entsprechen.
