Grundsätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten (vgl. §19 , Abs.1-5 AO-SF) je nach Zuteilung durch die Verteilungskonferenz der Schulaufsicht aufgenommen. Dennoch gibt es Kriterien, die bei der Beschulung im Gemeinsamen Lernen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden müssen. Folgende Fragen sind zu beantworten:
Ist der Schüler oder die Schülerin gruppenfähig im Sinne der Klassengröße? Kann die etwaige medizinische Versorgung durch das Personal und die räumlichen Gegebenheiten sichergestellt werden?
Kann der Schüler oder die Schülerin sich in dem (noch) nicht barrierefreien Gebäude angemessen selbstständig bewegen, bzw. sind die möglicherweise notwendigen Hilfestellungen für die Schülerin/den Schüler und ihre/seine Lerngruppe tragbar?
Findet jede Schülerin/jeder Schüler eine/n ihrem/seinem Unterstützungsbedarf entsprechende/n Mitschüler/in (soziale Beziehungen)?