Rahmenbedingungen

  • Grundsätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten (vgl. §19 , Abs.1-5 AO-SF) je nach Zuteilung durch die Verteilungskonferenz der Schulaufsicht aufgenommen. Dennoch gibt es Kriterien, die bei der Beschulung im Gemeinsamen Lernen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden müssen. Folgende Fragen sind zu beantworten:

  • Ist der Schüler oder die Schülerin gruppenfähig im Sinne der Klassengröße?         Kann die etwaige medizinische Versorgung durch das Personal und die               räumlichen Gegebenheiten sichergestellt werden?

  • Kann der Schüler oder die Schülerin sich in dem (noch) nicht barrierefreien          Gebäude angemessen selbstständig bewegen, bzw. sind die möglicherweise        notwendigen Hilfestellungen für die Schülerin/den Schüler und ihre/seine                Lerngruppe tragbar?

  • Findet jede Schülerin/jeder Schüler eine/n ihrem/seinem Unterstützungsbedarf entsprechende/n Mitschüler/in (soziale Beziehungen)?

 

  • In der Regel werden in Klassen des Gemeinsamen Lernens maximal fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und maximal 25 Schülerinnen und Schüler insgesamt aufgenommen.

 

  • Die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache, die zielgleich unterrichtet werden, können auch in Parallelklassen unterrichtet werden. Über die Verteilung entscheiden Erprobungsstufenleitung und das Förderteam in Rücksprache mit der Schulleitung.

  • Bei der Anmeldung können Eltern den Wunsch äußern, dass ihr Kind in die KdGL aufgenommen wird. An den Anmeldetagen erhalten sie und weitere interessierte Eltern hierzu gesonderte Beratungstermine. Sollte sich keine ausreichende Anzahl an interessierten Eltern finden oder es Bedenken seitens der Gymnasialeltern geben, so werden weitere Beratungsgespräche geführt. Dabei ist das Prinzip der Freiwilligkeit und Offenheit der KdGL ebenso zu beachten wie weitere Kriterien der Klassenzusammensetzung, die für alle Klassen gelten (Geschlechterverteilung, Gymnasialempfehlung, Fahrgemeinschaften, Wünsche der Kinder).

 

Kontakte:

Comenius-Gymnasium Datteln
Südring 150
45711 Datteln

Tel.: 02363 3747-0
Fax: 02363 3747-22

 

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Dépendance Erprobungsstufe

Hagemer Kirchweg 5
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