- Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bedürfen selbstverständlich – wie die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen
Bildungsbereichs auch – der Leistungs- bzw. Förderdiagnostik. Wichtig ist jedoch, dass hier eben nicht die dem Bildungsgang des Gymnasiums zugeordnete Kompetenzen eingefordert werden
können, sondern die Kompetenzen des jeweiligen Förderschwerpunktes bezogen auf den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand.
- Um der Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, muss zu Beginn einer jeden Unterrichtseinheit für jede Schülerin und jeden Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarfs daher ein auf sie bzw. ihn zugeschnittenes Fachziel von der Fachlehrkraft – in Kooperation bzw. Absprache mit der zuständigen
Sonderpädagogin – formuliert werden.
- Der Fokus liegt bei der Leistungsüberprüfung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf immer bei der Diagnose der individuellen
Leistungen, um den weiteren Kompetenzzuwachs konkreter und differenzierter planen zu können. Der Blick sollte stets zukunfts- und stärkenorientiert sein.
- Schülerinnen und Schüler, die am Comenius-Gymnasium Datteln in den Klassen des gemeinsamen Lernens zieldifferent unterrichtet werden, erhalten halbjährlich
Textzeugnisse, in denen ihre Lernfortschritte im Fließtext beschrieben werden.
- Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent in den Bildungsgängen für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung unterrichtet werden, können am
Comenius-Gymnasium nicht sitzenbleiben. Über einen pädagogisch angezeigten Klassenwechsel entscheidet die Klassenkonferenz.