Hausaufgaben am Comenius

Der Hausaufgabenerlass des Schulministeriums für die Sekundarstufe I regelt grundsätzlich die Anforderungen zum Umgang mit Hausaufgaben, gibt Richtwerte für den zeitlichen Umfang und beinhaltet eine ausdrückliche Regelung für Tage mit verbindlichem Nachmittagsunterricht, für Wochenenden und für Feiertage. Auf der Basis dieser rechtlichen Vorgaben ist am Comenius-Gymnasium Datteln folgende Hausaufgabenregelung von allen am Schulleben Beteiligten zu beachten. 

Grundsätze von Hausaufgaben 

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden sowie den folgenden Unterricht vorzubereiten. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe[DAB1]  in den unten genannten Zeiten erledigt werden können. 

Umfang der Hausaufgaben 

Der Erlass vom 05.05.2015 benennt für die Jahrgangsstufen der S I folgende Zeiten: 

In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 sollen die Hausaufgaben (aller Fächer!) an einem Nachmittag (ohne Nachmittagsunterricht) in der Regel innerhalb von ca. 

60 Minuten,

und in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 an einem Nachmittag (ohne Nachmittagsunterricht) in der Regel innerhalb von ca. 

75 Minuten

bei konzentriertem Arbeiten zu erledigen sein, unterbrochen durch kurze Erholungspausen. Das Anfertigen der Hausaufgaben soll sinnvoll über die Woche – Montag bis einschließlich Freitag – verteilt werden. 

An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht oder Exkursionen, die den Nachmittag andauern, werden in einem Fach, das auch am nächsten Tag unterrichtet wird, keine Hausaufgaben für diesen Tag gestellt. 

Die Lehrkräfte stellen darüber hinaus sicher, dass Schülerinnen und Schüler auch an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich, die nicht als Unterrichtsstunden gelten und aus denen in der Regel keine Hausaufgaben hervorgehen. 

Darüber hinaus gilt: Lernende mit den Förderschwerpunkten Lernen (grüner Bereich) und Geistige Entwicklung (blauer Bereich), die zieldifferent unterrichtet werden, sollen nur in den Hauptfächern Hausaufgaben bekommen. Ausnahmen, die im Sinne eines inklusiven Ergebnisses (Präsentationen o.Ä.) dringend erforderlich sind, sollten in Abwägung und ggf. Rücksprache mit den Lehrenden der Hauptfächer erfolgen.

Die Aufgaben sind sehr überschaubar, individuell, konkret, lösbar, motivierend und im Übungsformat zu gestalten. Eine Zeit von maximal einer Stunde im grünen und falls überhaupt notwendig oder vom Lernenden gewünscht einer halben Stunde im blauen Bereich pro Nachmittag darf nicht überschritten werden. 

Für alle gilt: Sollte sich kurzfristig eine übermäßige Belastung der Klasse bzw. des Kurses abzeichnen, wenden sich die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bzw. Kurssprecherinnen und Kurssprecher an die jeweiligen Lehrkräfte und tragen die Anliegen der Klasse bzw. des Kurses in angemessener Form vor. Ob der tatsächliche Umfang der Hausaufgaben dem o. g. Rahmen entspricht, kann nur durch die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler im Klassengespräch geklärt werden. Dies muss im angstfreien Rahmen möglich sein. Das Klassenleitungsteam bzw. die Fachlehrkraft achtet dann in Absprache mit den anderen Lehrkräften auf eine sinnvolle Verteilung und eine angemessene Gesamtbelastung der Klasse. 

 

Reduzierung der Belastung durch Hausaufgaben

Hausaufgaben müssen sich nicht zwingend aus jeder Unterrichtsstunde ergeben. Zudem werden durch das verstärkte Einrichten von Doppelstunden zunehmend mögliche Räume für Übungsphasen in den Unterricht integriert. 

 

Comenius-Planer 

Um einen Überblick über die zu erledigenden Aufgaben und eine Basis für die Zeitplanung zu haben, notieren alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend ihre Hausaufgaben im digitalen Teil des Comenius-Planers. Diese Information wird zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den Eltern durch das Klassenleitungsteam vermittelt. 

Der Comenius-Planer dient der Kommunikation zwischen Eltern und Lehrenden und wird daher von den Schülerinnen und Schülern so geführt, dass er auch für die Eltern gut lesbar und verständlich ist. Eingetragen werden im digitalen Teil alle Hausaufgaben, Termine, wie z. B. Klassenarbeiten, und im analogen Teil kurze Mitteilungen der Lehrkräfte an die Eltern und umgekehrt, deren Kenntnisnahme jeweils abzuzeichnen ist. 
 

In die Arbeit mit dem Comenius-Planer wird in den ersten Wochen der Jahrgangsstufe 5 eingeführt. Hier sollen grundsätzliche Verfahrensweisen in der Klasse abgesprochen und einheitlich sein, wie gängige Abkürzungen, die Vereinbarung, wann die Aufgaben eingetragen werden (am Tag der Aufgabenstellung oder bei dem Tag, bis zu dem sie erledigt sein sollen). 

Der analoge Teil des Comenius-Planers ist jeden Tag mitzuführen und soll in jeder Stunde auf dem Tisch liegen. Von der Lehrkraft werden die Hausaufgaben ebenfalls im digitalen Klassenbuch zu dem Termin eingetragen, zu dem sie fertigzustellen sind. Das erleichtert die Übersicht darüber, was die Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Tag erledigen müssen. Sollten dennoch Unstimmigkeiten auftreten, gilt grundsätzlich, was im digitalen Klassenbuch steht. 

Die Hausaufgaben sollen in ihrer Formulierung der Jahrgangsstufe angemessen sein. Allgemein ist das Verstehen des Auftrags von Hausaufgaben zu üben, bspw. durch die Erklärung des Arbeitsauftrags durch eine Schülerin oder einen Schüler in freier Formulierung, insbesondere wenn Hausaufgaben individualisiert gestellt werden. 

 

Arten von Hausaufgaben 

Grundsätzlich erfolgt eine Kategorisierung in mündliche und schriftliche Aufgaben, was anhand der Aufgabenstellung deutlich werden muss. Generell lässt sich unterscheiden zwischen

terminierten Pflichtaufgaben (zu einem bestimmten Termin), 

laufenden, unterrichtsbegleitenden Aufgaben (z. B. Lernen von Vokabeln, Regelsätzen), 

Aufgaben, die in Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler liegen (z. B. Nachschlagen unbekannter Begriffe oder Vorbereitung auf Klassenarbeiten). 

 

Pflichten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften 

Die Schülerinnen und Schüler sind für die Organisation ihrer Hausaufgaben verantwortlich. Sie notieren alle Aufgaben in ihrem Comenius-Planer und fragen nach, falls ihnen die Aufgabenstellung nicht klar sein sollte. Die Bearbeitung von Hausaufgaben erfolgt sorgfältig und in ihrem Umfang der Aufgabenstellung angemessen. Im Krankheitsfall (bei Unterrichtsversäumnis und/oder bei Erkrankung bis unmittelbar vor dem betreffenden Unterricht) erkundigen sich die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich nach den in dieser Zeit gestellten Inhalten, arbeiten diese nach Möglichkeit und ggf. mit Hilfe der Fachlehrkraft nach. Hilfreich sind hier die im digitalen Klassenbuch erfolgten Eintragungen. Zudem soll in der Klasse eine Organisationsform gefunden werden, die jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht im Falle von Fehlzeiten Material und Aufgabenstellungen nach Wiederaufnahme des Unterrichts zu erhalten. 

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Schülerinnen und Schüler während des Erteilens der Hausaufgabe nachzufragen, wenn sie die Aufgabenstellung nicht verstehen. Sollten im Nachhinein Verständnisschwierigkeiten dazu führen, dass die Hausaufgabe nicht erledigt werden kann, so muss die Schülerin oder der Schüler nachweisen können, dass er sich zumindest mit der Hausaufgabe auseinandergesetzt hat, um diese zu verstehen und erledigen zu können. Dazu legt die Schülerin oder der Schüler die Aufzeichnung vor, in der zumindest ordentlich die Aufgabenstellung notiert wurde und mögliche Notizen bezüglich der Verständnisschwierigkeiten vorzufinden sind. 

Die Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben oder ihr Arbeitsmaterial nicht vorliegen haben, melden das zu Beginn der Stunde unaufgefordert der Lehrkraft oder melden das bei der allgemeinen Nachfrage/Kontrolle und besprechen die Vorgehensweise, wie diese nachzuarbeiten sind. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Hausaufgaben nicht bearbeitet hat und dies verschwiegen hat, so kann das als Täuschungsversuch gewertet und mit angemessenen Erziehungsmaßnahmen belegt werden. 

Neben einer Dokumentation, die jede Lehrkraft selbst führt, sind fehlende Hausaufgaben immer im Comenius-Planer zu vermerken. Die Eintragungen aller Lehrkräfte dort schaffen Transparenz und ermöglichen ein schnelles Entgegenwirken. Das Klassenleitungsteam überprüft die Eintragungen regelmäßig. Bei gehäuftem Vergessen der Hausaufgabe erfolgt zunächst ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, dann u. U. ein Gespräch mit den Eltern. Häufen sich Versäumnisse, kann die Schülerin oder der Schüler zu einer Stunde beaufsichtigter Nacharbeit bestellt werden. Die Schülerin oder der Schüler erhält dann, u. U. in einer siebten Stunde, zusätzliche zu bearbeitende Aufgaben. Zur Notenvergabe bei nicht angefertigten Hausaufgaben, Berichtigungen etc. sei auf das geltende Schulrecht verwiesen. Sollte die Lehrkraft dauerhafte oder gehäufte Schwierigkeiten beim Erledigen der Hausaufgaben diagnostizieren, wird der Kontakt zwischen dem Lernenden und dem pädagogischen Beratungsteam des Comenius-Gymnasiums hergestellt. 

 

Tipps für die Eltern 

Hausaufgaben liegen im Verantwortungsbereich der Lernenden und schulen das eigenverantwortliche Lernen. Eltern sollten ihr Kind im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen. Das Ziel muss eine selbstständige Erledigung schulischer Arbeiten bzw. Aufgaben sein. Eltern sollten nach Möglichkeit für gute Rahmenbedingungen, z. B. einen ruhigen Arbeitsplatz, sorgen und die Arbeits- und Lernhaltung der Kinder mit Interesse begleiten. Sie prüfen ggf., ob die Aufgaben vereinbarungsgemäß angefertigt wurden und wirken bei wiederholter Nichtanfertigung an der positiven Verhaltensänderung ihres Kindes mit.

Dieses Hausaufgabenkonzept ist in Kraft gesetzt durch den Schulkonferenz-Beschluss vom 05.12.2023.

 [DAB1]Der explizite Hinweis auf unerlaubte KI-Nutzung könnte vor diesem Hintergrund entfallen. Fachspezifische Hinweise zu KI sollten nach und nach in die Fachcurricula eingearbeitet werden.

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