Vertretungen

Vertretungen sind für Lehrer und Schüler über WebUntis per App oder im Browser einzusehen. Zudem werden sie an beiden Standorten über Monitore angezeigt.

Vertretungskonzept des Comenius-Gymnasiums

I. 

In den Klassen 5 - 10 werden die Stunden 1 - 6 vertreten. In der Erprobungsstufe zusätzlich auch die 7. Stunde. Der Nachmittagsunterricht wird nur dann vertreten, wenn eine Fachlehrkraft aus der Vertretungsreserve dafür zur Verfügung steht, ansonsten wird er nicht vertreten. 

Diese Regelungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesetzt. Für ausfallenden Nachmittagsunterricht werden bei absehbarem Unterrichtsausfall Vertretungsaufgaben (evA) als Hausaufgaben erteilt und in der nächsten Unterrichtsstunde von der Fachlehrkraft kontrolliert.

II. 

Kurzfristig notwendige Vertretungen werden durch eine Vertretungsreserve sichergestellt. Zusätzlich muss jede Kollegin und jeder Kollege darauf vorbereitet sein, kurzfristig zu Vertretungen eingesetzt zu werden.

Unterricht, der in der 1. Stunde vertreten werden muss, wird durch eine Vertretungs-Bereitschaft von Lehrkräften geleistet, die zur 2. Stunde mit dem Unterricht beginnen. 

III. 

Der Einsatz von Vertretungslehrkräften erfolgt nach folgenden Kriterien (in absteigender Reihenfolge): 

1. Lehrkraft aus der Vertretungsreserve

2. fachgleiche Lehrkraft 

3. eine der Klasse bekannte Lehrkraft 

4. Lehrkraft mit Freistunde 

IV.

Für die Klassen des Gemeinsamen Lernens gelten für Vertretungen folgende Prioritäten:

1. eine der Klasse bekannte Lehrkraft

2. eine erfahrene Lehrkraft im Gemeinsamen Lernen

3. eine Lehrkraft aus der Vertretungsreserve oder mit Freistunde

Differenzierungsmaterialien (Mathematik und Deutsch) für die einzelnen Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf befinden sich für Vertretungsfälle in den jeweiligen Hängemappen in den Klassen.

V.

Für die Deutschkurse der Schülerinnen und Schüler der Sprachfördergruppen (SFG) gelten folgende Regelungen:

Sollte eine SFG-Lehrkraft ausfallen und die Stunde(n) können nicht durch eine in den Sprachfördergruppen bekannte Lehrkraft vertreten werden, gehen die Lernenden generell in ihre jeweilige Regelklasse zurück. 

Ausnahmefall: Sofern die Deutsch-Förderstunde aus kurzfristigen organisatorischen Gründen dennoch von einem Kollegen/einer Kollegin vertreten werden muss, der/die nicht dem SFG-Team angehört, befindet sich das „Magnet neu A1-Kursbuch“, aus dem Aufgaben zur Wiederholung vervielfältigt werden können, als Kopiervorlage im jeweiligen Kopierraum.

VI. 

In den Vertretungsstunden ist Unterricht zu erteilen. Spiele (pädagogisch begründete Ausnahmen ausgenommen), Hausaufgabenerstellung oder Selbstbeschäftigung sind in einer Vertretungsstunde i.d.R. nicht vorgesehen. 

VII. 

In der SEK II erfolgt eine Vertretung dann, wenn eine längerfristige Abwesenheit von Kolleginnen/Kollegen zu erwarten ist und wenn die Lehrerkräfteversorgung das zulässt. Bei kurzfristiger Abwesenheit einer Kollegin/eines Kollegen arbeiten die Lernenden eigenständig in bestimmten Räumen der Schule. Es gilt das verabschiedete EVA-Konzept für die Oberstufe. 

Im Fach Sport kann nach Abspreche mit den Fachlehrkräften eine Mitbetreuung der in einem anderen Hallenteil anwesenden Lerngruppe erfolgen.

Bei der Entscheidung, ob dies möglich ist, sollen das Alter der zu betreuenden Lerngruppe, der Inhalt der geplanten Stunden (die des Betreuenden und die des zu Vertretenden), evtl. Anwesenheit von Sporthelferinnen und Sporthelfern oder anderen Betreuungskräften (Doppelbesetzungen / Integrationskräften / Praktikantinnen und Praktikanten etc.) berücksichtigt werden.

VIII.

Krankmeldungen von Kolleginnen und Kollegen müssen am Morgen des betreffenden Tages spätestens bis 07.30 Uhr telefonisch bei einem Bereichs- oder Schulleitungsmitglied erfolgen. 

Wenn am Morgen nach der Krankmeldung ein Arztbesuch notwendig ist, muss der Schule möglichst zeitnah mitgeteilt werden, ob man am kommenden Tag voraussichtlich wieder dienstfähig sein wird. Krankmeldungen während des laufenden Unterrichts können nur bei der Schulleitung erfolgen. 

Bei einer Krankmeldung werden am Telefon folgende Informationen benötigt:

Es ist wichtig zu erfahren, ob EVA-Aufgaben 

a) bereits vorliegen,

b) für denselben Tag bis 8.30 Uhr vorliegen können,

c) für den folgenden Tag zugeschickt werden können,

d) überhaupt geschickt werden können.

Arztbesuche während der Unterrichtszeit der Lehrkraft sind zu vermeiden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Schulleitung von dieser Vorgabe abweichen. 

IX. 

Bei absehbarer Abwesenheit (Klassenfahrten, Dienstgeschäfte, Fortbildungen etc.) sind die betroffenen Kolleginnen und Kollegen verpflichtet, Arbeitsmaterialien für die vertretenden Lehrkräfte vorzubereiten oder Wochenarbeitspläne zu erstellen. Die Materialien werden (ausschließlich) über das Aufgabenmodul von IServ zur Verfügung gestellt; die vertretenden Lehrkräfte sollen als „erweiterte Benutzer“ Zugriff zu den Aufgaben erhalten.

Sollen von der Vertretungslehrkraft Arbeitsblätter ausgeteilt werden, so sind diese vorher in entsprechender Anzahl zu kopieren, die Vertretungslehrkraft wäre anderenfalls schnell überfordert; das Sekretariat kann diese Arbeit nicht leisten.

X.

Die Fachkonferenzen erarbeiten für den Fall der unvorhergesehenen Abwesenheit einer Lehrkraft einen digitalen Aufgabenpool für jede Jahrgangsstufe, auf den die Vertretungslehrkraft über IServ zurückgreifen kann, wenn krankheitsbedingt keine tagesaktuellen Aufgaben bereitgestellt werden konnten. 

XI. 

Der Vertretungsplan für den aktuellen und den kommenden Schultag wird ab ca. 7.30 Uhr in den Lehrkräftezimmern und für die Lernendenin den Pausenhallen auf einem Monitor veröffentlicht. Alternativ kann die App UntisMobile (WebUntis) genutzt werden.

Da sich der Vertretungsplan mehrfach am Tag ändern kann, sind alle Lehrkräfteverpflichtet, sich in den Pausen über den aktuellen Stand zu informieren. 

Lehrende, die einen oder mehrere unterrichtsfreie(n) Tag(e) in der Woche haben, informieren sich über webuntis selbstständig, ob sie am kommenden Schultag eine Vertretung übernehmen müssen. 

XII. 

In der Regel erteilt eine Lehrkraft pro Tag nicht mehr als eine zusätzliche Vertretungsstunde. Sind Minderstunden angefallen, so werden diese vorrangig der Vertretungsreserve zugeschlagen. Eine gleichmäßige Verteilung von Vertretungsstunden auf alle Kollegiumsmitglieder pro Monat ist darüber hinaus anzustreben.

Dieses Vertretungskonzept ist in Kraft gesetzt durch den Schulkonferenz-Beschluss vom 05.12.2023.

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