iPads

Am Comenius-Gymnasium gibt es sowohl Tabletklassen als auch die Möglichkeit, eigene elektronische Geräte als Arbeitsmittel (BYOD – BRING YOUR OWN DEVICE) zu verwenden.

Für alle Geräte gilt: 

  • In der Schule sind die Geräte als schulische Arbeitsmittel zu betrachten. Jegliche Beschäftigungen auf den Tablets ohne unterrichtlichen Bezug wie z. B. das Spielen, Streamen usw. sind untersagt. 
  • Die Lehrperson entscheidet über den Einsatz der Geräte im Unterricht.
  • In der S I sind Aufzeichnungen mit einer geeigneten App handschriftlich vorzunehmen. 
  • Das Gerät ist mit geeigneten Mitteln zu sichern (z.B. Zahlencode, Schließfach). 
  • Alle Unterrichtsmaterialien und -ergebnisse dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der beteiligten Personen fotografiert oder verschickt werden. Das Urheberrecht ist zu berücksichtigen (s.u.).
  • Den Lehrenden ist während des Unterrichts jederzeit Einsicht in die jeweils aktuellen Aktivitäten auf dem Tablet zu gewähren. 
  • Das Tablet muss betriebsbereit mitgebracht werden, die Schule stellt keine Lademöglichkeiten.
  • In der S I liegen die Tablets in den 5-Minuten-Pausen und zu Beginn des Unterrichts zusammengeklappt auf dem Tisch, bis die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler auffordert, diese einzuschalten und zu verwenden.
  • Die Verwendung von digitalen Kommunikationswegen kann nur nach Erlaubnis der Lehrperson gestattet werden.
  • In der S I dürfen die Tablets in den Pausen nicht verwendet werden. Für die Schülerinnen und Schüler der S II gelten in den Pausen dieselben Regeln wie bei den Handys.
  • Die Anschaffung kostenpflichtiger Apps oder Schulbuchlizenzen kann nicht eingefordert werden.  

 

Für die BYOD gilt darüber hinaus:

  • Die Nutzung eigener Geräte ist grundsätzlich erlaubt, wenngleich es kein Recht auf Nutzung gibt. 
  • Die Nutzung der Tablets unterliegt immer der Einwilligung durch die Lehrkraft.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen jederzeit auch auf analoge Arbeitsformen vorbereitet sein. 

 

Für die Tabletklassen gilt darüber hinaus: 

  • Die Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, regelmäßig ihre digitalen Aufzeichnungen in der Cloud oder anders zu sichern.
  • Es dürfen nur Sicherungen der eigenen Aufzeichnungen in die Cloud geladen werden. 
  • Der Stift muss ebenso wie das Tablet betriebsbereit mitgebracht werden. 

Den Medienkonsum der Kinder im Auge behalten

Fünf Jahrgangsstufen (5, 6, 7, 9 und Q1) arbeiten mittlerweile mit iPads im Unterricht. Die Möglichkeiten werden im Allgemeinen von Eltern und Schülern begrüßt und gewinnbringend im Unterricht eingesetzt.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die feststellen, dass manche Lernende gelegentlich zu sehr am Bildschirm kleben oder von Spielen abgelenkt werden.

Eine erste Maßnahme ist es, Spieleseiten wie Poki oder Bloxd zu sperren, aber das kann nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein angesichts der Fülle der ständig neu auf den Markt strömenden Spieleseiten. 

Wir haben auf den iPads die App Jamf Student installiert, die mit der App Jamf Parent zusammen Erziehungsberechtigten ermöglicht, den Medienkonsum und die Bildschirmzeit der Kinder zu regulieren.

Die App Jamf Parent lässt sich hier runterladen: https://apps.apple.com/ch/app/jamf-parent/id1458797105

Eine Anleitung findet sich hier: https://docs.jamf.com/de/jamf-parent/leitfaden-fur-eltern/index.html

Kleiner Hinweis: am effektivsten lässt sich die Nutzung des iPads über den Punkt Geräteregeln steuern. Wenn man dort bei “benutzerdefiniert” beide Browser (Safari und Chrome) auswählt, entzieht man den Kindern Spiel- aber auch Recherchemöglichkeiten. Das Instrument sollte also wohldosiert eingesetzt werden. Tagsüber ist die Steuerung von 8.00 bis 16.00 Uhr deaktiviert um den Einsatz aller Apps im Unterricht zu gewährleisten. Leider ist die App bisher nur mit einem Apple-Gerät nutzbar. Wir informieren uns über weitere Lösungen. 

Sollte Ihnen eine Website ins Auge fallen, die Ihnen problematisch erscheint, melden Sie uns die bitte bei j.pfromm@cg-datteln.de. 

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