Vertretungen

Vertretungen sind für Lehrer und Schüler über WebUntis per App oder im Browser einzusehen. Zudem werden sie an beiden Standorten über Monitore angezeigt.

Vertretungskonzept des Comenius-Gymnasiums

I.
In den Klassen 5 - 10 werden die Stunden 1 - 6 vertreten. In der Erprobungsstufe zusätzlich auch die 7. Stunde. Der Nachmittagsunterricht wird nur dann vertreten, wenn eine Fachlehrkraft aus der Vertretungsreserve dafür zur Verfügung steht, ansonsten wird er nicht vertreten. Diese Regelungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesetzt.
Für ausfallenden Nachmittagsunterricht werden bei absehbarem Unterrichtsausfall Vertretungsaufgaben als Hausaufgaben erteilt und in der nächsten Unterrichtsstunde von der Fachlehrkraft kontrolliert.


II.
Kurzfristig notwendige Vertretungen werden durch eine Vertretungsreserve sichergestellt. Zusätzlich muss jede/r KollegIn darauf vorbereitet sein, kurzfristig zu Vertretungen eingesetzt zu werden.
Unterricht, der in der 1. Stunde vertreten werden muss, wird durch eine Vertretungs-Bereitschaft von KollegInnen geleistet, die zur 2. Stunde mit dem Unterricht beginnen.

Lehrkräfte werden im Bedarfsfall eine Stunde vor und nach ihrem regulären Unterricht zur Vertretung eingesetzt. Die entsprechende Information ist ab spätestens 07:30 über WebUntis einzusehen. Unabänderliche Termine zu diesen Zeiten werden dem Stundenplanbüro vorab mitgeteilt.


III.
Der Einsatz von VertretungslehrerInnen erfolgt nach folgenden Kriterien (in absteigender Reihenfolge):


1. Lehrkraft aus der Vertretungsreserve
2. eine der Klasse bekannte Lehrkraft
3. fachgleiche Lehrkraft
4. Lehrkraft mit Freistunde


IV.

Für die Klassen des Gemeinsamen Lernens gelten für Vertretungen folgende Prioritäten:


1. eine der Klasse bekannte Lehrkraft
2. eine erfahrene Lehrkraft im Gemeinsamen Lernen
3. eine Lehrkraft aus der Vertretungsreserve oder mit Freistunde


Differenzierungsmaterialien (Mathematik und Deutsch) für die einzelnen SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf befinden sich für Vertretungsfälle in den jeweiligen Hängemappen in den Klassen.


V.
Für die Deutschkurse der Schülerinnen und Schüler der Sprachfördergruppen
(SFG) gelten folgende Regelungen:


Sollte eine SFG-Lehrkraft ausfallen und die Stunde(n) können nicht durch eine in den
Sprachfördergruppen bekannte Lehrkraft vertreten werden, gehen die SuS generell
in ihre jeweilige Regelklasse zurück.


Ausnahmefall: Sofern die Deutsch-Förderstunde aus kurzfristigen organisatorischen
Gründen dennoch von einem Kollegen/einer Kollegin vertreten werden muss, der/die
nicht dem SFG-Team angehört, befindet sich das „Magnet neu A1-Kursbuch“, aus
dem Aufgaben zur Wiederholung vervielfältigt werden können, als Kopiervorlage im
jeweiligen Kopierraum.


VI.
In den Vertretungsstunden ist Unterricht zu erteilen. Spiele (pädagogisch begründete
Ausnahmen ausgenommen), Hausaufgabenerstellung oder Selbstbeschäftigung
sind in einer Vertretungsstunde i.d.R. nicht vorgesehen.


VII.
In der SEK II erfolgt eine Vertretung dann, wenn eine längerfristige Abwesenheit
von Kolleginnen/Kollegen zu erwarten ist und wenn die LehrerInnenversorgung das
zulässt. Bei kurzfristiger Abwesenheit einer Kollegin/eines Kollegen arbeiten die
Schüler eigenständig in bestimmten Räumen der Schule.


Es gilt das verabschiedete EVA-Konzept für die Oberstufe.


Im Fach Sport kann nach Absprache mit den FachkollegInnen eine Mitbetreuung der
in einem anderen Hallenteil anwesenden Lerngruppe erfolgen.


Bei der Entscheidung, ob dies möglich ist, sollen das Alter der zu betreuenden Lerngruppe,
der Inhalt der geplanten Stunden (die des Betreuenden und die des zu Vertretenden),
evtl. Anwesenheit von SporthelferInnen oder anderen Betreuungskräften
(Doppelbesetzungen/ IntegrationshelferIn/ PraktikantIn etc.) berücksichtigt werden.


VIII.
Krankmeldungen von KollegInnen müssen am Morgen des betreffenden Tages
spätestens bis 07.30 Uhr telefonisch im Sekretariat oder bei der Schulleitung erfolgen.
Wenn am Morgen nach der Krankmeldung ein Arztbesuch notwendig ist, muss der
Schule möglichst zeitnah mitgeteilt werden, ob man am kommenden Tag voraussichtlich
wieder dienstfähig sein wird. Krankmeldungen während des laufenden Unterrichts
können nur bei der Schulleitung erfolgen.


Bei einer Krankmeldung werden am Telefon folgende Informationen benötigt:
Es ist wichtig zu erfahren, ob EVA-Aufgaben


a) bereits vorliegen,
b) für denselben Tag bis 8.30 Uhr vorliegen können,
c) für den folgenden Tag zugeschickt werden können,
d) überhaupt geschickt werden können.


Arztbesuche während der Unterrichtszeit der Lehrkraft sind zu vermeiden. Nur in
begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Schulleitung von dieser
Vorgabe abgewichen werden.


IX.
Bei absehbarer Abwesenheit (Klassenfahrten, Dienstgeschäfte, Fortbildungen etc.)
sind die betroffenen KollegInnen verpflichtet, Arbeitsmaterialien für die vertretenden
LehrerInnen vorzubereiten oder Wochenarbeitspläne zu erstellen. Die Materialien
können über Kollegen oder über das Internet (eva@comenius-gymnasiumdatteln.de) weitergeleitet werden.
Sollen von der Vertretungslehrkraft Arbeitsblätter ausgeteilt werden, so sind diese
vorher in entsprechender Anzahl zu kopieren, die Vertretungslehrkraft wäre anderenfalls
schnell überfordert; das Sekretariat kann diese Arbeit nicht leisten.


X.
Die Fachkonferenzen erarbeiten für den Fall der unvorhergesehenen Abwesenheit
einer Lehrkraft einen Aufgabenpool für jede Jahrgangsstufe, auf den der/die
VertretungslehrerIn zurückgreifen kann, wenn krankheitsbedingt keine tagesaktuellen
Aufgaben bereitgestellt werden konnten. (Die Fachschaften beraten derzeit über die
Bereitstellung von Büchern für eine „Klassen-Lesekiste“).


XI.
Der Vertretungsplan für den aktuellen und den kommenden Schultag wird ab ca.
7.30 Uhr in den Lehrerzimmern und für die SchülerInnen in den Pausenhallen auf
einem Monitor veröffentlicht. Alternativ kann die App UntisMobile genutzt werden.
Da sich der Vertretungsplan mehrfach am Tag ändern kann, sind alle KollegInnen
verpflichtet, sich in den Pausen über den aktuellen Stand zu informieren.
Die Klassen erhalten ihre Informationen über den Klassensprecher. KollegInnen, die
einen oder mehrere unterrichtsfreie(n) Tag(e) in der Woche haben, informieren sich
über die Homepage der Schule selbstständig, ob sie am kommenden Schultag eine
Vertretung übernehmen müssen.


XII.
In der Regel erteilt eine Lehrkraft pro Tag nicht mehr als eine zusätzliche Vertretungsstunde.
Sind Minderstunden angefallen, so werden diese vorrangig der Vertretungsreserve
zugeschlagen.
Eine gleichmäßige Verteilung von Vertretungsstunden auf alle KollegInnen pro Monat
ist darüber hinaus anzustreben.

 

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